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Das Strafsystem im Islam

 

Der Islam unterscheidet zwischen folgenden Strafen:

a) Strafen, über die Gott am Jüngsten Tag urteilen wird, weil sie rein mit dem Glauben zu tun haben. Wer nicht an dem Einen Schöpfer glaubt, neben Ihn Götzen stellt oder seine Gottesdienstlichkeiten vernachlässigt,… usw. diese werden am Jüngsten Tag vor Gott zur Rechenschaft geholt. Und nur ER wird an dem Tag urteilen. Möge Er uns Seine Barmherzigkeit schenken.

b) Strafen, die die Gesellschaften bestimmen sollen und von der gesellschaftlichen Entwicklung abhängig sind: Arbeitsrecht, Staatenrecht, Verkehrsrecht, Handelsrecht, Presserecht,… usw.

c) Strafen, deren Rahmen der Koran bestimmt und für die Vollstreckung die Gesellschaft verantwortlich macht.

Und diese sind im gesamten Koran nur 5 Strafen von der gesamten Fülle von Strafen, die in jedem Staat zu finden sind. Diese fünf Strafen werden immer diskutiert und immer in einem anderen Kontext. Die 5 Strafen sind: Beraubung, Unzucht, Mord, Alkohol, Apostasie.

Es würde den Rahmen sprengen, hier die Bedingungen und die Notwendigkeit zu diskutieren. Auch auf die Definition dieser Taten soll in einem andern Kontext ausführlich eingegangen werden.

Wenn die Apostasie nur die Ablehnung der Religion bedeutet, ist sie nicht strafbar. Die Strafe im Islam geht auf diejenigen, die einen kriegerischen Verrat nach dem Austritt verfolgen.

Die Justiz urteilt über die Strafen und sie werden auch von der Justiz vollstreckt. Weder die politische noch die religiöse Führung kann sich hier einschalten, außer im Rahmen eines Gutachtens (Fatwa). Die Vollstreckung der Strafen könnte verhindert werden, wenn:

1. Das Opfer bzw. sein rechtmäßiger Vertreter verzeiht/vergibt.

2. Die Gesellschaft bzw. ehrwürdige Personen ein Fürwort ablegen und dies vom Opfer bzw. von seinem rechtmäßigen Vertreter angenommen würde.

3. Der Richter ist verpflichtet, Zweifelssituationen zu suchen, die zu Gunsten des Täters angenommen werden.

 

Es liegt im Ermessen des Richters, als Vertreter der gesellschaftlichen Justiz, andere

„Ersatz“-Strafen zu entscheiden. Diese Ersatz-Strafen sollen nach dem Entwicklungstand der Gesellschaft und seiner Ordnung bestimmt werden. Unter den Gelehrten herrscht eine Diskussion, ob diese Ersatz-Strafen eine obere Grenze haben sollen.

Unser Thema bezieht sich hier auf die Frage der Bestrafung von Vergewaltiger.

Wir sollen hier betrachten, dass die Vergewaltigungstat aus fünf kriminellen Teilen besteht:

 

1) Das Annektieren von Menschen

2) Die Freiheitsberaubung

3) Das Entblößen einer fremden Person

4) Der Zwang zum Beischlaf: Sure 24:33:

Und diejenigen, die keine (Gelegenheit) zur Ehe finden, sollen sich keusch halten, bis Allah sie aus Seiner Fülle reich macht. Und jene, die ihr von Rechts wegen besitzt - wenn welche von ihnen eine Freilassungsurkunde begehren, (so) stellt sie ihnen aus, falls ihr von ihnen Gutes wisset; und gebt ihnen von Allahs Reichtum, den Er euch gegeben hat. Und zwingt eure Sklavinnen nicht zur Prostitution, wenn sie ein ehrbares Leben führen wollen, nur um die Güter des irdischen Lebens zu erlangen. Werden sie aber (zur Prostitution) gezwungen, dann wird Allah gewiss nach ihrem erzwungenen Tun Allvergebend und Barmherzig (zu ihnen) sein.

[24:33]

5) Der Beischlaf

Im Gegensatz zur Unzucht, wo die Notwendigkeit von 4 Zeugen vorgeschrieben ist, finden wir hier folgende Lösungen:

 

  1. Beim Ertappen von Ehepartnern beim Seitensprung ist das Holen von Zeugen schwierig. Darum befreit der Islam beide von der Notwendigkeit der 4 Zeugen und sie werden nicht wegen dem Fehlen von Zeugen bestraft. Sure 24:6-10:

Und (was) jene (betrifft), die ihren Gattinnen (Ehebruch) vorwerfen und keine Zeugen (dafür) außer sich selber haben - von solchen Leuten soll die Aussage des Mannes allein (genügen), wenn er viermal bei Allah schwört, dass er die Wahrheit rede ;

[24:6]

und (sein) fünfter (Eid) soll sein, dass der Fluch Allahs auf ihm lasten möge, falls er ein Lügner sei.

[24:7]

Von ihr aber soll die Strafe abgewendet werden, wenn sie viermal den Schwur bei Allah leistet, dass er ein Lügner sei.

[24:8]

Und (ihr) fünfter (Eid) soll sein, dass Allahs Zorn auf ihr lasten möge, falls er die Wahrheit rede.

[24:9]

Wäre nicht Allahs Huld und Seine Barmherzigkeit über euch und wäre Allah nicht Vielvergebend, Allweise (, wäret ihr verloren gewesen).

[24:10]

 

Da das Holen von 4 Zeugen bei einer Vergewaltigung noch schwieriger als beim Ehebruch  ist, wird analog verfahren und die 4xmalige eidesstattliche Aussage des Opfers reicht für ihre Glaubwürdigkeit aus.

 

  1. Ansonsten ist Verleumdung und Ehrenverletzung im Islam strafbar. Sure 24:4:

Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasset ihre Zeugenaussage niemals gelten; denn sie sind es, die Frevler sind ;

[24:4]

 

Auch in Deutschland sind falsche Verdächtigungen, Verleumdungen und falsche Aussagen bis 5 Jahre Gefängnis strafbar. Die Strafe liegt im Ermessensbereich des Richters.

 

Ferner müssen die kriminellen Umstände vom Richter überprüft und verurteilt werden. Jeder Zeuge kann uneingeschränkt für die einzelnen Strafen angehört werden, jedes Indiz (Körperverletzungen, Haare und Kleider Beweise, DNA,… usw.) kann für die Recherche und Suche nach der Wahrheit von Nutzen sein.

Die Aufgabe der Juristen ist es, die Verfolgung des Verdächtigen durch die Staatsanwaltschaft anzuordnen, um die verschiedenen Teile der Straftat (auch durch Indizien) zu beweisen.

 

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